Nichts ist beständiger als die Änderung.

Getreu diesem Motto entwickeln sich Anlagen und Standorte weiter, Prozesse werden optimiert, ausgebaut und um zusätzliche Verfahrensschritte erweitert. Auch der technische Fortschritt und die fortlaufenden gesetzlichen Anforderungen geben oft Anlass zu Projekten und Änderungsvorhaben.

PROJEKTENTWICKLUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Ob Unterstützung von Machbarkeitsstudien, das Durchführen von Variantenvergleichen oder die Begleitung von verfahrenstechnischen Versuchen auf Ihrer Anlage.

Wir bereiten für Sie Entscheidungshilfen unter Abwägung der standortspezifischen Anforderungen vor und unterstützen Sie bei der Sicherstellung von Leistungen in der Projektausschreibung.

WIR KÜMMERN UNS UND BEGLEITEN SIE

Ermittlung und Bewertung zur Genehmigungsfähigkeit nach BImSchG, WHG, AwSV, Bau usw. Von der Unterstützung von Machbarkeitsstudien, über das Durchführen von Variantenvergleichen bis hin zur Begleitung von verfahrenstechnischen Versuchen auf Ihrer Anlage.
Wir bereiten Entscheidungshilfen unter Abwägung der standortspezifischen Anforderungen vor und unterstützen bei der Sicherstellung von Leistungserklärungen gegenüber Ihrem Betrieb.

„Jede Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellt per se eine genehmigungsbedürftige Änderung dar“.
Mit diesem Leitmotiv sind Sie auf der sicheren Seite, denn oft liegt auch in vermeintlich kleinen Änderungen großes Konfliktpotential z.B. Störfallrelevanz oder nachbarschaftliche Belange. Daher bereiten wir Ihre Projekte und Vorhaben so auf, dass eine frühzeitige eine Abstimmung mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden erfolgen kann, dies spart Zeit und Frust auf allen Seiten.

Folgende zentrale Genehmigungsverfahren können wir begleiten:

  • §16 BImSchG Änderungsgenehmigung mit und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit; §15 BImSchG Anzeigeverfahren, Anzeigen nach §67 BImSchG bei Eintritt aufgrund von gesetzlichen Änderungen.
     
  • Bauanträge im Rahmen der o.g. Änderungsvorhaben. Hierzu arbeiten wir im engen Netzwerk mit lokalen Ingenieurbüros, sodass wir diese Leistung effizient und schnell absichern können.
     
  • Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren nach WHG und AwSV. Von der Grundstücksentwässerung bis hin zur Ableitung von industriell geprägtem Abwasser und Einleitungen nach örtlichen Satzungen.
     
  • Weitere genehmigungsrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen stehen, sind im standortspezifischen Einzelfall auf Anfrage möglich.

Neben der reinen Antragsstellung und technisch funktionalen Beschreibung von Änderungsvorhaben sind eine ganze Reihe von Gutachten und Sachverständigen Stellungnahmen einzuholen. Diese können wir aufgrund der langjährigen Erfahrung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und spezialisierten Fachbüros begleiten und koordinieren, sodass ein kohärentes Antragswerk gesichert wird.

Dazu gehören z.B.: Begleitung von Emissions- und Immissionsprognosen, Standsicherheitsnachweise, Stellungnahmen Brandschutz, usw.