Damit Sie sich um die wesentlichen Dinge
kümmern können.

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen stehen in der Verantwortung, die allgemeinverbindlichen und unmittelbar anzuwendenden Anforderungen aus den Gesetzen und Verordnungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Blick zu haben und einzuhalten.

BETRIEBLICHES UMWELT-
UND GENEHMIGUNGS­MANAGEMENT

Darüber hinaus ergeben sich aus den jeweiligen Betriebsgenehmigungen weitergehende Anforderungen, die im Speziellen auf den Standort abstellen.

Abweichungen, Versäumnisse oder die Nichtbeachtung aufgrund von Unkenntnis können bestenfalls nur zum Verlust einer Zertifizierung führen.

Im ungünstigsten Falle kann hieraus ein nicht genehmigter Anlagenbetrieb entstehen, der gemäß StGB straftatbewährt ist.

Daher ist es von zentraler Bedeutung die bindenden Verpflichtungen zu identifizieren, zu ordnen und deren Einhaltung und die Überwachung aufgrund der betriebsspezifischen Anforderungen und Ressourcen zu regeln.

WIR KÜMMERN UNS UND BEGLEITEN SIE

Überprüfung der betrieblichen Organisation und Ableitung von Verbesserungsvorschlägen bis hin zur gemeinsamen transparenten Gestaltung der Delegation von Betreiberpflichten.

Im Zweiten Schritt kann über eine regelmäßige Schulung der betrieblich verantwortlichen Personenkreise ein wirksames Kontrollinstrument für die Geschäftsführung aufgebaut werden. Dies schafft nach anfänglichen Mühen Sicherheit und Bewusstsein bei den Mitarbeitern.

Zur Identifikation von Schwachstellen und zum Stand der Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen zur Einhaltung von bindenden Verpflichtungen können wir interne Audits auf Kundenwunsch durchführen. Im Ergebnis steht eine Bestandsaufnahme inkl. Hinweisen zur Verbesserung und Optimierung mit dem Ziel, offene Flanken zuschließen.

Aktuell können wir externe Zertifizierungsaudits nur von betrieblicher Seite begleiten. Hier sehen wir für uns auch Entwicklungspotenzial für die Zukunft. Auch bieten wir ausdrücklich keine Rechtsberatung an.

Das sprichwörtliche „A“ und „O“ des ruhigen Anlagenbetriebes liegt in der Kommunikation mit den Behörden und dessen Vertretern. Hier verfolgen wir für beide Seiten ein langfristiges Vertrauensverhältnis. Aus der Erfahrung haben wir gelernt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Schlüssel für Effizienz und Kostenersparnis bei der Umsetzung von Projekten und bei der Bewältigung von Krisen ist.

Wir übernehmen die Behördenkommunikation und unterstützen auf Wunsch bei Berichts- und Meldepflichten.

Ein wichtiges Instrument zur Beherrschung von komplexen Anforderungen sind Routinen und bekannte Abläufe. Daher eignen sich betriebliche Kataster und definierte Abläufe zum Nachweis der Einhaltung von bindenden Verpflichtungen bestens.

Wir entwickeln zusammen mit Ihnen standortspezifische betriebliche Kataster und Abläufe. Wie z.B. Genehmigungskataster, Emissionsquellenkataster, Abfallkataster, AwSV-Kataster, usw.

Neben der reinen Genehmigung von Anlagen nehmen die Behörden auch eine Überwachungsrolle ein. Hier sind je nach Anlagenart und Tätigkeitsumfang behördliche Inspektionen und Kontrollen (angekündigt und unangekündigt) betrieblicher Alltag.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung dieser Kontrollen und stehen Ihnen während der Kontrollen fachlich zur Seite.

Darüber hinaus können wir bei der Bewältigung von Festlegungen behilflich sein. Beispiele für solche Kontrollen: IED-Inspektion / IZÜV-Inspektion, Störfallinspektion / Anlagenüberwachung nach §52 BImSchG.

Wir können Sie aufgrund unserer ingenieurtechnischen Erfahrungen und unseres Netzwerkes bei einer Vielzahl von Sachverständigenprüfungen unterstützen wie z.B.: AwSV, WHG, BetrSichV, §29 BImSchG, Ex- Schutz, Anlagensicherheit.

Weiter können wir Sie auch bei der Aufstellung von Messkonzepten, der Auswahl und Koordination von Messinstituten und bei der Messung und Bewertung von emissionsrelevanten Vorgängen unterstützen.